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evival Journal

evival JOURNAL 8/19

Liebe evival-Kundin, lieber evival-Kunde,

als Datenschutzexperte und mit meiner Erfahrung im Bereich der Digitalisierung möchte Sie gerne für unseren neuen evival-Newsletter gewinnen. Dieser Newsletter wird nicht dem Zweck dienen, Ihnen mit Werbung für unser Unternehmen die Zeit zu stehlen. Vielmehr will ich Ihnen auf diese Art wichtige Neuigkeiten, Tipps und Anregungen zu Internet, Internetrecht und Datenschutz zukommen lassen.

evival im neuen Outfit

Wie das oft so ist, bleiben die internen Aufgaben gerne mal hinter der alltäglichen Arbeit zurück. Nachdem unsere eigene Website eine Weile durch Abwesenheit glänzte, ist es endlich soweit: die evival Website zeigt sich im neuen Outfit!

Mit den enormen Veränderungen der Technologien hat sich auch evival verändert und brauchte eine neue Website. Diese Gelegenheit nutzten unsere Grafiker, um unsere Seite mit den neuesten Trends im Webdesign aufzupeppen. Surfen Sie doch ein wenig durch!

Kleine aber feine Änderungen in der Datenschutzerklärung – Google Services kommen ab 22.1. aus Irland

Seit der Datenschutzgrundverordnung vom Mai 2018, müssen Unternehmen, die grenzüberschreitend Daten verarbeiten, eine zentrale Stelle in der EU mit der Verarbeitung der Daten beauftragen. Deswegen ist für Google Services in Europa zukünftig Irland zuständig. Für Webseitenbetreiber bedeutet das: Wenn Sie auf Ihrer Website Google Services wie Analytics, reCaptcha oder Google Fonts nutzen, sollte dies in Ihrer Datenschutzerklärung erwähnt sein. An diesen Stellen Ihrer Datenschutzerklärung sollte nun die Anschrift von Google Inc von

Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA

zu

Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Dublin

geändert werden. Sehen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung nach, ob diese Adressen erwähnt und ob sie korrekt sind. Wenn nicht, können wir das für Sie mit sehr geringem Arbeitsaufwand erledigen.

SSL-Zertifikate sind bei vorhandenen Kontaktformularen Pflicht!

Für Webseitenbetreiber gab es bereits am 01.01.2017 eine Änderung von Google, welche für viele Internetseiten von hoher Bedeutung ist. Es geht dabei um die „Pflicht“, dass Anbieter von Webseiten auf eine gesicherte Verbindung (https://) umstellen sollen. Aus Datenschutzgründen waren SSL-Zertifikate (welche diese gesicherten Verbindungen möglich machen) bereits seit längerem in einigen Bereichen Pflicht, insbesondere da, wo personenbezogene Daten erhoben werden, so zum Beispiel bei Webshops und Seiten mit Kontaktformularen. Die neue Herangehensweise von Google betrifft jedoch alle Seitenbetreiber, ob diese nun Daten über Formulare erheben oder nur eine einfache Internetseite betreiben.

Browserhersteller kennzeichnen seit langem alle Webseiten ohne SSL-Verschlüsselung mit einem „not secure“-Hinweis (nicht sicher) als unsicher.

Nicht nur Google straft ungeschützte Seiten im Ranking deutlich ab, nach neuer DSGVO ist eine Verschlüsselung bei Kontaktformularen Pflicht.

Der Art. 32 Abs. 1 lit. a) DSGVO konkretisiert den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit aus Art. 5 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Art. 32 Abs. 1, lit. DSGVO legt fest, dass unter der Berücksichtigung von Stand der Technik, der Implementierungskosten, Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung, sowie Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen vom Website-Betreiber technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden müssen. In Art. 32 Abs. 1 lit a) DSGVO wird ausdrücklich die Verschlüsselung personenbezogener Daten als eine solche technische Maßnahme benannt.

Eine Verschlüsselung mittels eines SSL- oder TLS-Protokolls für Kontaktformulare auf Websites entspricht dem Stand der Technik und wird auch vom BSI empfohlen. Zu beachten ist auch, dass schon unter dem § 13 Abs. 7 TMG ein Verstoß bei unverschlüsselten Kontaktformularen gesehen wurde und hierfür ein Bußgeld verhängt wurde. Daher sollten zumindest Websites, die zu gewerblichen Zwecken Kontaktformulare nutzen eine SSL- oder TLS Verschlüsselung verwenden.

Im Zuge der deutlichen Verbreitung der SSL-Zertifikate sind auch die Preise gesunken und wir können diese Ihnen nun auch entsprechend attraktiver anbieten.

Schon das BASIC-Zertifikat wird für fast alle Webseiten ausreichen, von einfacher Webseite bis zum Webshop.

Unsere neuesten Referenzen: DDS Digital Data Services GmbH

Ganz frisch diesen Monat: die neue Seite von DDS. Die DDS Digital Data Services GmbH, ein Unternehmen der PTV Group, ist der führende Anbieter rund um das Thema Digitale Geodaten und erfahrener Ansprechpartner für alle, die raumbezogene Informationen nutzen oder anbieten wollen. Wir feuen uns mit DDS über eine moderne, gelungene Website!

Zur Seite von dds

Unsere neuesten Referenzen: metall concept

metall concept, ein Acherner Unternehmen für Stahl- und Metallverarbeitung, wünschte sich eine moderne Website, um sich Partnern und Kunden zu präsentieren. Dies ist uns gelungen – vor allem auch durch die genialen Fotos von Samuel Hess http://www.samuelhess.de/.
Vielen Dank für die tolle Zusammenarbeit an metall concept und Samuel Hess!

Zur Seite von metall concept

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